Direkt zum Inhalt

Coronabedingte Maßnahmen ab 02.11.2020

Body

Das Land Niedersachsen hat den Beschluss des Bundes und der Länder von Mittwoch umgesetzt. Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde entsprechend überarbeitet und heute am späten Nachmittag online gestellt. Die Regelungen gelten ab Montag, den 02. November 2020.

Es gilt der Grundsatz, jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und darüber hinaus soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. 

Durch die Änderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung ergeben sich ab dem 02. November 2020 diverse Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen.
Verboten sind unter anderem:

  1. Alle Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen; ausgenommen ist die Betätigung im Rahmen des Individualsports allein oder mit einer weiteren Person oder Personen aus dem eigenen Haushalt (z.B. Joggen/Laufen, Fahrradfahren)

 

Für unseren Golfclub bedeutet das:

Das Spiel in 2er-Flights ist vorangig und zu priorisieren.

3er- sowie 4er-Flights ist weiterhin möglich, wobei 3er-Flights und 4er-Flights nur aus Angehörigen des eigenen Hausstands bestehen dürfen.

 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist bis zum 30. November 2020 befristet.

 

 

Bleibt bitte alle gesund.